DR. PETER RHEINLÄNDER 
Rechtsanwalt

Prozessführung

„Nichts macht den Menschen so unverträglich wie das Bewusstsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.“ (Richard Widmark) Trotzdem gilt: Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.


„Nichts macht den Menschen so unverträglich wie das Bewusstsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.“ (Richard Widmark) Trotzdem gilt: Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

 

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es sich im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens lohnt, eine gütliche Einigung zu suchen. Dies gilt insbesondere bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen. Manchmal ist die Gegenseite aber zu keiner vernünftigen gütlichen Einigung bereit und man wird verklagt und manchmal muss man auch selbst Klage erheben, wenn man auf sein Recht nicht verzichten will.
Ich habe im Laufe der zurückliegenden Berufsjahre viele Gerichtsverfahren geführt, über die ich aus Gründen der Verschwiegenheit nicht berichten kann.
Zur Regelung meiner eigenen privaten Angelegenheiten habe ich in meinem Leben bisher nur ein einziges Mal Klage erhoben und ich hoffe, dass dies so bleibt. In diesem Fall war mein VW-Vertragshändler, der mir einen Neuwagen verkauft hatte, welcher mit einem vom Dieselskandal betroffenen Motor ausgestattet war, über Jahre hinweg zu keiner gütlichen Einigung bereit. Schließlich war ich aufgrund drohender Verjährung gezwungen, Klage zu erheben. Die VW-Seite war auch noch während der mündlichen Verhandlung zu keiner gütlichen Einigung bereit und ich obsiegte vor dem Landgericht Bad Kreuznach vollständig. Der VW-Händler legte vor dem Oberlandesgericht Koblenz Berufung gegen die Verurteilung ein, nahm diese aber schlussendlich zurück. Das Gerichtsverfahren hatte die VW-Seite somit vollumfänglich über zwei Instanzen verloren.  Ob die VW-Seite überhaupt irgendeines ihrer Ziele erreicht hat, vermag ich nicht zu sagen, da die genauen außerprozessualen Zielsetzungen von VW nicht öffentlich wurden.