DR. PETER RHEINLÄNDER 
Rechtsanwalt

Vertragsrecht

Bei Verträgen ist Umsicht und gestalterisches Geschick gefragt.


 Bei Verträgen ist Umsicht und gestalterisches Geschick gefragt.

Mit Umsicht und gestalterischem Geschick lassen sich Konfliktbereiche häufig vertraglich eindämmen. Und selbst wenn sich bestimmte Konflikte nicht vollständig lösen lassen, so ist es stets erstrebenswert, das jeweils mögliche Maximum an Einvernehmen zwischen den beteiligten Parteien herzustellen. 
Werden Verträge nicht oder nur mangelhaft erfüllt, entstehen häufig Schadensersatzansprüche, die ich für meine Mandanten geltend mache.