DR. PETER RHEINLÄNDER 
Rechtsanwalt

Schadensrecht und Schadensersatzansprüche

Vorsicht ist besser als Nachsicht - wer zuletzt lacht, lacht am besten.

Vorsicht ist besser als Nachsicht - wer zuletzt lacht, lacht am besten. 

 

Schadensersatzansprüche entstehen häufig infolge von Unfällen - z.B. im Straßenverkehr - aber auch dann, wenn Verträge (Bau- und Werkverträge, Mietverträge, Kaufverträge etc.) nicht oder nur mangelhaft erfüllt werden. Die damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen können sehr vielschichtig sein: Auf einer ersten Stufe ist zu unterscheiden zwischen Anspruchsgrund und Anspruchshöhe. Im Rahmen des Anspruchsgrundes ist zu klären, ob der Anspruchsteller sich auf ein unerlaubtes Verhalten oder eine Vertragsverletzung des Anspruchsgegners berufen kann. Auf der zweiten Stufe sind die Schadenspositionen der Höhe nach zu klären. Auf einer dritten Stufen wäre dann ein etwaiges Mitverschulden des Anspruchstellers zu berücksichtigen.
Jede der genannten drei Stufen lässt sich weiter abstufen. Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, hängt mithin davon ab, ob man im Rahmen der Beweislastverteilung auf einer Vielzahl von Prüfstufen überzeugen kann.
Während der Anspruchsteller bei Klageerhebung sämtliche Prüfstufen im Blick haben sollte, kann sich der Anspruchsgegner im Rahmen der Verteidigung darauf konzentrieren, den Anspruch auf einer Stufe zu Fall zu bringen; unter Umständen reicht eine einzige, überzeugende Verteidigungslinie. Führt der Anspruchsgegner mehrere Verteidigungslinien aus, kann sich der Prozess zu einem intensiven Gefecht entwickeln, auf dem sich der Anspruchsteller Stufe um Stufe emporkämpfen muss.
Ob man sich in derartigen "Gefechtssituationen" als Anwalt wohl fühlt, ist eine Neigungsfrage. Ich habe mich seit jeher für derartige "Gefechtssituationen" interessiert. So thematisiere ich in meiner Doktorarbeit sowie in weiteren Veröffentlichungen problematische "Gefechtslagen" umfangreich und bin seit Jahren auch im Rahmen fester Anstellungsverhältnisse häufig in Schadensersatzprozessen tätig.